Konzept

Durch die Niederlassungsfreiheit der Europäischer Union ist es möglich, dass europäische Betreuungsdienstleister ihre Leistungen europaweit anbieten können, auch in Deutschland.

Alle Betreuungskräfte die mit uns zusammenarbeiten, sind Inhaber eines eigenen, in Deutschland gemeldeten Dienstleitungsunternehmens. Sie sind bei allen relevanten Behörden wie Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Finanzamt usw. gemeldet und sind bei einer deutschen Gewerbehaftpflicht- und Krankenversicherung versichert.

Sie als Auftraggeber schließen einen Dienstleistungsvertrag über die Betreuung mit einem deutschen Unternehmen ab. Der Betreuungsumfang wird zuvor durch eine Bedarfsanalyse (Fragebogen) ermittelt. Diese fließt in den Dienstleistungsvertrag ein und wird als Leistungskatalog Teil des Vertrages.

Eine Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten ist bei medizinischen Notwendigkeit möglich und unter Umständen unbedingt erforderlich. Dabei steht an erster Stelle das Wohl der zu betreuenden Person, die weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben kann.